Ihr Datenschutzbeauftragter
Northeim / Göttingen – Niedersachsen – deutschlandweit
Benennen Sie mit DatCon einen zuverlässigen Datenschutzbeauftragten. Holen Sie sich professionelle Unterstützung und reduzieren Sie das Risiko der Betriebsblindheit durch einen externen Ansprechpartner. Genießen Sie Vorteile wie schnelle Reaktionszeiten, höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern und keine Freistellung von Mitarbeitern für Schulungen oder Weiterbildungskosten.
DatCon | Der Datenschutzbeauftragte
Ob Sie gem. der gesetzlichen Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, können wir gerne gemeinsam prüfen.
Sie als verantwortliche Stelle entscheiden dann, ob es ein(e) interne(r) oder externe(r) Ansprechpartner(in) sein soll.
Sie möchten einen Überblick haben was so ein Datenschutzbeauftragter so alles machen muss bzw. macht? Gerne.
Hier auszugsweise aus unserem Leistungsspektrum…
- Sicherstellung, dass die Datenschutzgrundverordnung bzw. das BDSG (neu) eingehalten werden
- Beratung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden
- Erstellung/Prüfung eines Sicherheitskonzeptes
- Internetauftritt prüfen
- Betriebsanweisungen und Mitarbeiterverpflichtungen prüfen
- Mitarbeitereinweisung und -sensibilisierung durch Schulungen
- Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Prüfung/Kontrolle der Datenvermeidung/Datensparsamkeit
- Prüfung der möglichen Übermittlung von personenbezogenen Daten ins Ausland
- Prüfung der Erhebung/Verarbeitung/Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
- Dokumentation schriftlicher Einwilligungen
- Auskunft an den Betroffenen
- Erstellung des Datenschutz-Handbuchs und der Datenschutzdokumentation
Welche Faktoren bestimmen den Aufwand und
somit die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten bzw. dessen Monatspauschale?
- Anzahl der Mitarbeiter
- Größe des Unternehmens
- die Anzahl der Standorte
- Komplexität der möglichen Fragen (Es ist ein Unterschied, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder eine Arztpraxis handelt.)
- Digitalisierungsgrad des Geschäftsfeldes
- Bearbeitungsumfang besonders schützenswerterDaten
- Besondere Innovativität des Unternehmens
- Komplexität der Organisationsstrukturen
- Intensität der Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Besonders der letzte Punkt ist enorm wichtig und beinhaltet sehr viel.
Einen Datenschutzbeauftragten zu haben ist eine Sache. Wichtig aus unserer Sicht ist aber, dass dieser bei allen Situationen hinzugezogen wird bei denen datenschutzrechtliche Aspekte oder Fragen eine Rolle spielen.
Für ein Unternehmen sollte die Unterstützung wichtig sein, die aber erst dann gut funktioniert, wenn der Datenschutzbeauftragte alle Details weiß.
Aber auch die Kontrollaufgabe stellt einen wachsenden Aufgabenbereich von uns dar.
Wir prüfen regelmäßig, ob bestimmte Punkte datenschutzkonform umgesetzt werden. Regelmäßige Kontrollen und „Nerverieen“ sind hier an der Tagesordnung.
Ein weiterer nicht unerheblicher Punkt sind die Dokumentationsaufwände.
Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit bestimmter Entscheidungen und Vorgänge erfolgt durch uns.
Wir dokumentieren transparent, sodass im Falle einer Prüfung durch die Aufsicht die Entwicklung von bestimmten Entscheidungen nachvollziehbar erklärt werden kann.
Was steckt sonst noch so in den Kosten eines Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter muss sich selbst regelmäßig auf dem aktuellen rechtlichen Stand halten.
Bedeutet, wir müssen uns sowohl im Bereich der Technik als auch im Bereich des Rechtes auf dem Laufenden halten.
Zudem erfordern Beratungen zu vielen Themen eine vertiefte Beschäftigung mit den Fragestellungen.
Aber auch sollte der Datenschutzbeauftragte Anlaufadresse für Fragen von Mitarbeitern und Kunden bzw. beim Umgang mit Datenpannen sein.
Und zu guter letzt sehen wir uns auch als Anlaufstelle, vielleicht sogar ein bisschen in der Rolle eines Mediators, für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Auftraggeber und Ihren Dienstleistern.
DatCon | Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
für Ihr Unternehmen
- Nutzung von zusätzlichen Fachkenntnissen
- Professionelle Betreuung
- Reduktion des Risikos der Betriebsblindheit
- Neutrale Beurteilung durch externe Beobachter
- Keine Schulungs- oder Weiterbildungskosten
- Keine Freistellung von Mitarbeitern
- Schnelle Reaktionszeiten
- Höhere Akzeptanz bei ihren Mitarbeitern aufgrund der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten